Kfz Haftpflicht – mit diesen Rabatten und Leistungen können Sie rechnen!
Während man hinsichtlich der Kaskoversicherung, des Schutzbriefes und der Verkehrsrechtschutzversicherung selbst entscheiden kann, ob man diese abschließen möchte oder nicht, ist die Kfz Haftpflicht eine Pflichtversicherung, wenn man mit seinem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will. Ohne die Kfz Haftpflicht läuft nichts.
Die Kfz Haftpflicht bietet eine ganze Reihe von Rabattmöglichkeiten. Fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach:
- Autoclubmitglied: Einige Versicherungen gewähren Mitgliedern von Autoclubs wie etwa dem ADAC Sonderkonditionen – nachfragen lohnt!
- Bahncard-Besitzer: Bahnbenutzer mit Bahncard schonen nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel bei den Beiträgen für die Kfz-Haftpflicht.
- Eigenheim-Besitz: Bodenständigkeit gilt als Zuverlässigkeit und wird mit Preisnachlass bis 5 % belohnt.
- Einzelfahrer: Wer sein Kraftfahrzeug überwiegend allein (oder nur gemeinsam mit dem Lebenspartner) fährt, bekommt einen 10%igen Rabatt.
- Weiblich: Wird das Auto nur von einer Frau gefahren, auf die auch das Fahrzeug angemeldet ist, gibt das evtl. einen Rabatt von bis zu 10 %.
- Fahrpraxis: Länger als drei Jahre unfallfrei gefahren? Das kann bis zu 5 % Preisnachlass ausmachen.
- Garagenwagen: Steht das Auto immer nachts und meistens tagsüber auch in einer Garage, bringt das aufgrund des eingeschränkten Risikos einer Beschädigung oder eines Diebstahls bis zu 5 % Rabatt.
- Öffentlicher Dienst: Staatsdiener – nicht nur Beamte – und auch Landwirte bezahlen bis zu 7 % weniger Versicherungsbeiträge.
- Selbstbeteiligungsmöglichkeit: Wer sich im Falle eines Schadens selbst an den Kosten beteiligt, kann dafür mit 10 % Preisnachlass rechnen.
- Kilometerbegrenzung: Wer weniger fährt, kann auch nicht so viele Unfälle verursachen. Das schlägt bei 6.000 Kilometern Jahresfahrleistung mit 5 % Rabatt zu Buche.
- Werkstattbindung: Nutzung der durch die Versicherung vorgegebene Werkstatt ist bis zu 25 % Rabatt wert.
Sollte es zu einem eigens verschuldeten Verkehrsunfall kommen, so ist man dafür haftbar. Das bedeutet, dass man für Schäden, die bei anderen Unfallbeteiligten entstanden sind, aufkommen muss. Hier tritt die Kfz Haftpflicht in Kraft. Sie trägt die Folgekosten sowohl für Sachschäden als auch für Personenschäden an Dritten, die durch den Unfall verursacht worden sind. Da diese schnell Beträge erreichen, die die finanzielle Existenz des Unfallverursachers gefährden könnten, hat diese Pflichtversicherung durchaus Berechtigung. Bei ungeklärter Rechtslage bietet die Kfz Haftpflicht zudem den Vorteil, dass sie den Versicherungsnehmer vor unberechtigten Schadenersatzforderungen schützt.
Umsichtiges, unfallfreies Autofahren wird belohnt. Je länger ein Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, desto höher ist der Schadensfreiheitsrabatt (siehe Schadenfreiheitsklassen), der von der Kfz Haftpflicht gewährt wird.