Die Kfz Haftpflichtversicherung – der Grundbaustein der Autoversicherungen

Die Kfz Haftpflichtversicherung – der Grundbaustein der Autoversicherungen

Auf Deutschlands Straßen rollen Millionen von Autos: kleine, große, alte, nagelneue, langsame, schnelle, rostige, hochglanzpolierte sowie rote, blaue, tarnfarbene oder knallig bunte. Solche, die in der Garage stehen und solche, die unter der Straßenlaterne geparkt werden. So unterschiedlich sie auch sein mögen, eines haben sie alle gemeinsam – die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Denn Grundvoraussetzung dafür, ein Kraftfahrzeug für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr anmelden zu können, ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

Der Nachweis über die Kfz Haftpflichtversicherung ist die Versicherungsbestätigungskarte, die sogenannte Deckungskarte (ehemals als Doppelkarte bezeichnet). Eine solche erhält der Fahrzeughalter von der Versicherung, über die er sein Kfz absichern möchte. Der Tag des Versicherungsbeginns wird auf der Deckungskarte vermerkt. Hiermit bestätigt die Kfz Haftpflichtversicherung, dass sie den Haftpflichtschutz für das Auto künftig übernehmen wird. Der Nachweis muss bei der Anmeldung des Kraftfahrzeugs bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden. Dank der Einführung des elektronischen Versicherungsbestätigungs-Verfahrens Anfang März im Jahre 2008 ist die Deckungskarte überflüssig geworden. Das neue Verfahren funktioniert vollkommen ohne Papier. Der Fahrzeughalter bekommt von dem Versicherer nur noch eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) für die Kfz Haftpflichtversicherung mitgeteilt. Mithilfe dieser Kombination aus Ziffern und Buchstaben – insgesamt siebenstellig – hat der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle die Möglichkeit, in einer zentralen Datenbank auf die Daten des Versicherungsnehmers zuzugreifen und darüber den Versicherungsnachweis abzurufen. Das neue Verfahren hat den enormen Vorteil, dass die Abwicklung einer Kfz Anmeldung schneller von statten geht. Lange Wartezeiten entfallen, da die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde keine weiteren manuellen Eingaben mehr machen müssen, sondern online direkt sehen können, dass eine Kfz Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug besteht. Weitere Unterlagen, die bei der Anmeldung vorzulegen sind, sind neben dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief - beziehungsweise die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2, die die beiden erstgenannten ersetzen, - eine Bescheinigung des TÜVs sowie eine Abgasuntersuchungs- (ASU-) Bestätigung und selbstverständlich der Personalausweis oder Reisepass. Bei Gebrauchtwagen sind zudem auch die bisherigen Kennzeichen vorzulegen. Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Steuerschulden vorliegen und dass für die anfallenden Kfz-Steuern eine Einzugsermächtigung vom Konto akzeptiert wird.

Kommt es nach erfolgter Anmeldung beim Betreiben des Fahrzeuges zu einem Verkehrsunfall, so werden Schäden, die durch das Fahren mit dem versicherten Fahrzeug bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht werden, durch die Kfz Haftpflichtversicherung gedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Sachschäden handelt oder ob Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen sind. Der Versicherer übernimmt die Haftpflicht für den Versicherungsnehmer.

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die nicht umgangen werden kann und darf. Die Wahl des Versicherungsanbieters ist dem Halter des Autos jedoch vollkommen freigestellt. Nun gibt es eine Vielzahl an Versicherungsgesellschaften, die eine Kfz Haftpflicht Versicherung anbieten. Das Angebot ist nahezu unübersichtlich geworden, sodass es nicht ganz einfach ist, den Überblick über den Versicherungsmarkt in Sachen Kfz Haftpflichtversicherung zu behalten. Die Angebotsvielfalt führt häufig zu Verwirrung und Unsicherheit. Da heißt es genauestens zu überprüfen, welches Unternehmen das passende für einen, sein Auto und sein Bedarf an Versicherungsschutz ist. Hier wie auch in anderen Bereichen der Branche gilt: ein Versicherungsvergleich lohnt sich in den meisten Fällen. Das Einsparpotential gerade im Bereich der Kfz Haftpflichtversicherung ist nicht zu unterschätzen. Wer die Mühe des Vergleichens nicht scheut, kann so dauerhaft in jedem Jahr viel Geld sparen. Was beim Vergleichen allerdings nicht außer Acht gelassen werden sollte ist, sich nicht nur auf die Versicherungsbeiträge der Kfz Haftpflichtversicherung zu fixieren, sondern auch die unterschiedlichen Leistungen zu vergleichen und abzuwägen. Das sollte man zumindest tun, wenn man beim Versicherungsschutz Wert auf gewissen Komfort legt. Etwa ist bei Neufahrzeugen eine Neuwertentschädigung überlegenswert. Diese Leistung gilt zwölf Monate lang und schützt bei Diebstahl und Totalschaden vor erheblichem Wertverlust.

Ein Versicherungsvergleich hinsichtlich der Kfz Haftpflichtversicherung lohnt übrigens nicht nur, wenn ein Fahrzeug neu angemeldet werden soll, sondern auch bei Fahrzeugen, die bereits angemeldet und in Betrieb sind. Ein Wechsel der Versicherung kann zwei verschiedene Ziele haben. Zum einen kann nach einer Versicherung mit günstigeren Beiträgen Ausschau gehalten werden, oder es wird versucht, für den momentanen Versicherungsbeitrag einen umfassenderen Versicherungsschutz mit besseren Versicherungsleistungen zu erlangen. Ob sich ein Versicherungswechsel lohnt, muss jeder für sich selbst abwägen. Wer sich für einen Wechsel bei der Kfz Haftpflichtversicherung entscheidet und die Kündigung einer Versicherung plant, der kann jedes Jahr aufs Neue hunderte Euros sparen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten:

  • Ein Wechsel der Kfz Haftpflichtversicherung ist jeweils nur zum Jahresende möglich.
  • Der alte Kfz Haftpflichtversicherung Vertrag, der noch bis zum Ende des jeweiligen Jahres läuft, muss bis zum 30. November desselben Jahres, dem jährlichen ordentlichen Kündigungstermin,  gekündigt werden. Damit sollte man besser nicht zu lange warten, da das Einhalten dieser Frist Grundvoraussetzung für den Wechsel der Versicherung ist. Man kann sich die fristgerechte Kündigung durch den Versicherer auch kurz schriftlich bestätigen lassen.
  • Die Kfz Haftpflichtversicherung über den neuen Versicherer beginnt mit dem neuen Kalenderjahr – also ab dem 1. Januar des Folgejahres.
  • Die alte Kfz Haftpflichtversicherung kann zu jedem Zeitpunkt auch außerordentlich dann gekündigt werden, wenn der Versicherungsbeitrag des Versicherers um mindestens 5 % steigt. In einem solchen Fall ist eine fristlose Kündigung möglich.
  • Auch nach einem Schadensfall im Sinne der Kfz Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Bevor man sich für einen Versicherungswechsel der Kfz Haftpflichtversicherung entscheidet, ist es unbedingt ratsam mehrere Versicherungsangebote für die Kfz Haftpflichtversicherung einzuholen und sorgsam miteinander zu vergleichen.
  • Man sollte erst dann einen Versicherungswechsel anstreben, wenn alle Fragen zu den ausgearbeiteten Versicherungsangeboten hinreichend und zu vollen Zufriedenheit beantwortet sind.
  • Genießen Sie eine hohe Schadenfreiheitsklasse, sollten sie sich bei der neuen Kfz Haftpflichtversicherung nach einem sogenannten Rabatt-Retter-Tarif erkundigen. Im Rahmen eines solchen Versicherungstarifes wird nach einem Schadensfall auf die automatische Rückstufung verzichtet.

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Art Grundversicherung für das Kraftfahrzeug und kann durch mehrere Versicherungsbausteine wie Teilkasko-, Vollkaskoversicherung, Schutzbrief, Insassenunfallversicherung oder Fahrer-Unfallversicherung nach Belieben ergänzt werden. Ob und welche Zusatzbaustein-Versicherungen zusätzlich zur Kfz Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollen, liegt im Ermessen des jeweiligen Versicherungsnehmers und seinem persönlichen Bedarf hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Welche ergänzende Versicherung jeweils sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden.